Was heißt "Betreutes Wohnen"

Betreute Wohnanlagen stellen in der heutigen Wohnform das Bindeglied zwischen einer herkömmlichen Mietwohnung und einem Pflegeheim dar. Ziel ist es, so lange wie möglich unabhängig zu wohnen und bei eventuellen altersbedingten Einschränkungen schnelle Hilfe zu bekommen. 

Die Wohnungen sind barrierefrei und rollstuhlgerecht. Der Mieter kann sie selbstständig bis ins hohe Alter nutzen und bei Bedarf einen Pflegedienst seiner Wahl in Anspruch nehmen. Man genießt seinen Lebensabend, auch wenn sich der Gesundheitszustand einmal verschlechtert. Jeder Mensch hat in seinem Leben etwas geschaffen und das soll ihm keiner nehmen. Die Erhaltung der Selbstständigkeit ist das oberste Ziel des betreuten Wohnens.

Die Wohnanlage

Das Areal befindet sich in einer ruhigen Umgebung, das zum Verweilen einlädt.
Das Wohngebäude verfügt über einen Gemeinschaftsraum, ein Mieterbad (auf Wunsch auch mit einem Badewannenlifter) sowie einen Fahrstuhl mit Sprechanlage, mit dem man jedes Geschoss bequem erreichen kann.

Parkplätze und Fahrradkeller stehen zur freien Verfügung.

Betreuungsvertrag

Über einen Betreuungsvertrag werden Grundleistungen als Sozial- und Gesundheitsbetreuung angeboten.

Diese sind zum Beispiel:

  • 24 Stunden Hausnotruf
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Angehörigenberatung
  • Schlüsselsafe
  • Vermittlung von Mahlzeitendienst
  • Vermittlung von Hauswirtschafts- und anderen sozialen Dienstleistungen
  • sowie die Verwaltung des Gemeinschaftsbereichs u.a.